Bern (aho) Der Schweizer Nationalrat hat sich am heutigen Donnerstag mit einer Mehrheit von 134 zu 38 Stimmen für eine Lockerung des seit dem Jahr 2000 bestehende Verfütterungsverbotes für Schlachtnebenprodukten ausgesprochen. Konkret sollen diese sogenannten PAP (Processed animal protein / behandelte tierische Eiweiß) für die Fütterung von Schweinen und Geflügel eingesetzt werden. Hierbei soll ein striktes Kannibalismusverbot beachtet werden.
PAP! Nicht Tiermehl!
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht “wie es fälschlich in der Laienpresse berichtet wurde” um die Wiederzulassung der klassischen Tiermehle. Hier handelte es sich um ein Gemisch von tauglichen und untauglich Schlachtabfällen, untauglichen Schlachtkörpern, angebrüteten Eiern, verendeten Nutz- und Haustieren bis hin zu euthanasierten Hunden, Katzen und Pferden. Die untauglichen Materialien werden heute in den Kategorien 1 und 2 erfasst und unschädlich beseitigt.
Das PAP wird über die Verordnung (EU) No 142/2011 als ein tierisches Protein definiert, welches als Katergorie-3-Material bei der Schlachtung gesunder Tiere anfüllt. Zum K-3-Material gehören z.B. Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn, überlagertes Fleisch, minderwertiges Fleisch, Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch (Stinkefleisch), verunreinigte Fleischabschnitte oder Fette, Stichstellen, Teile mit bindegewebigen Vernarbungen (z.B. Lebern mit milk-spots) und verunreinigtes Blut.
Das Unternehmen verarbeitet Geflügelschlachtnebenprodukte in wertvolle Inhaltsstoffe für die Tierernährung
Hunde müssen sich erst selbst infizieren um dann andere Tierarten, zum Beispiel Rinder, über die Eierausscheidung anstecken zu können. Wahrscheinlich häufigste Infektionsquelle für Hunde sind abortierte Früchte und Fruchthüllen beziehungsweise Nachgeburten von infizierten Tieren. Verbreiter der Neospora caninum-Infektion sind Hunde, die Zugang zu Abort- und Nachgeburtsmaterial (Stall, Misthaufen) haben und gleichzeitig ihren Kotabsatz auf einer Futterwiese (eventuell sogar Futtertisch) verrichten können. Hauptsächlicher Überträger ist somit der eigene Hofhund beziehungsweise Nachbarhunde, der ähnliche Möglichkeiten zum Betreten des Hofes besitzt. Eine weitere Infektionsmöglichkeit für Hunde besteht durch Verfütterung von rohem Fleisch. Außenstehende (fremde) Hunde, zum Beispiel Stadthunde, sind in aller Regel von diesem Infektionsgeschehen (Dosenfütterung!) ausgeschlossen. Über Hundekot ausgeschiedene Parasiten-Eier (Oozysten) durchlaufen außerhalb des Körpers eine kurze Reifungsphase (Sporogonie) und erweisen sich dann als äußerst widerstandsfähig, das heißt, sie können Wochen bis Monate im Futter oder Wasser überleben. Eine Übertragung auf den Menschen ist derzeit nicht bekannt und auch noch nicht nachgewiesen worden.
Eine weitere Möglichkeit der Erregereinschleppung in den Bestand ist der Zukauf von infizierten weiblichen Rindern, welche die Infektion auf ihre Nachkommen "weiter vererben". Dies trifft auch für infizierte Trägertiere beim Embryotransfer zu.
Koblenz (aho) - Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hat bei einem Jagdhund die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das Tier wurde zuvor bei zwei Jagden im Hunsrück (Kreis Bernkastel-Wittlich) eingesetzt und hatte dabei Kontakt zu Wildschweinen.
Hintergrund
Schweine sind das Hauptreservoir des Erregers der Aujeszkyschen Krankheit. Dank intensiver Bemühungen ist es bereits vor Jahren gelungen, die Krankheit in den Hausschweinebeständen in Deutschland zu tilgen, bei Wildschweinen tritt sie jedoch vereinzelt noch auf. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht bekannt, es kommt aber gelegentlich vor, dass sich Jagdhunde bei Wildschweinen infizieren. In Rheinland-Pfalz hatte sich zuletzt vor einem Jahr ein Hund bei einer Jagd im Hunsrück infiziert.
Für Hunde verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit immer tödlich. Das auffälligste Symptom bei infizierten Tieren ist zumeist der intensive Juckreiz an Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren. Die Symptome treten nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen auf. Mit fortschreitender Erkrankung können Apathie, Fieber Schluckbeschwerden, Atemnot, Bewegungsstörungen und Lähmungserscheinungen hinzukommen. Der Tod tritt gewöhnlich ein bis drei Tage nach Einsetzen der ersten klinischen Anzeichen ein. Eine Impfung gegen die Aujeszkysche Krankheit gibt es für Hunde nicht.
Hauptinfektionsquelle für Hunde ist der direkte Kontakt zu infizierten Wildschweinen oder die Verfütterung von rohem Schweinefleisch. Bisskontakt bei der Jagd ist zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine entnommenen Innereien roh verfüttern. 21.12.2016
das sind die Testesser