Schweizer Nationalrat will wieder Schlachtnebenprodukte im Futtertrog

schweine-fuetterungBern (aho) Der Schweizer Nationalrat hat sich am heutigen Donnerstag mit  einer Mehrheit von 134 zu 38 Stimmen für eine Lockerung des seit dem  Jahr 2000 bestehende Verfütterungsverbotes für Schlachtnebenprodukten  ausgesprochen. Konkret sollen diese sogenannten PAP (Processed animal  protein / behandelte tierische Eiweiß) für die Fütterung von  Schweinen und Geflügel eingesetzt werden. Hierbei soll ein striktes  Kannibalismusverbot beachtet werden.

PAP! Nicht Tiermehl!

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht “wie es fälschlich in der  Laienpresse berichtet wurde” um die Wiederzulassung der klassischen  Tiermehle. Hier handelte es sich um ein Gemisch von tauglichen und  untauglich Schlachtabfällen, untauglichen Schlachtkörpern, angebrüteten  Eiern, verendeten Nutz- und Haustieren bis hin zu euthanasierten Hunden, Katzen und Pferden. Die untauglichen Materialien werden heute in den  Kategorien 1 und 2 erfasst und unschädlich beseitigt.

Das PAP wird über die Verordnung (EU) No 142/2011 als ein tierisches  Protein definiert, welches als Katergorie-3-Material bei der Schlachtung gesunder Tiere anfüllt. Zum K-3-Material gehören z.B. Häute, Hufe und  Hörner, Schweineborsten und Federn, überlagertes Fleisch, minderwertiges Fleisch, Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch (Stinkefleisch),  verunreinigte Fleischabschnitte oder Fette, Stichstellen, Teile mit  bindegewebigen Vernarbungen (z.B. Lebern mit milk-spots) und  verunreinigtes Blut.

http://www.animal-health-online.de/gross/2013/09/12/schweizer-nationalrat-will-wieder-schlachtnebenprodukte-im-futtertrog/26398/000

Das Unternehmen verarbeitet Geflügelschlachtnebenprodukte in wertvolle Inhaltsstoffe für die Tierernährung

www.ge-pro.de/hydroFMeal.htm

Neospora caninum: Aborterreger beim Rindübertragung

Hunde müssen sich erst selbst infizieren um dann andere  Tierarten, zum Beispiel Rinder, über die Eierausscheidung anstecken zu  können. Wahrscheinlich häufigste Infektionsquelle für Hunde sind  abortierte Früchte und Fruchthüllen beziehungsweise Nachgeburten von  infizierten Tieren. Verbreiter der Neospora caninum-Infektion  sind Hunde, die Zugang zu Abort- und Nachgeburtsmaterial (Stall,  Misthaufen) haben und gleichzeitig ihren Kotabsatz auf einer Futterwiese (eventuell sogar Futtertisch) verrichten können. Hauptsächlicher  Überträger ist somit der eigene Hofhund beziehungsweise Nachbarhunde, der ähnliche Möglichkeiten zum Betreten des Hofes besitzt. Eine weitere Infektionsmöglichkeit für Hunde besteht durch Verfütterung von rohem Fleisch. Außenstehende (fremde) Hunde, zum Beispiel  Stadthunde, sind in aller Regel von diesem Infektionsgeschehen  (Dosenfütterung!) ausgeschlossen. Über Hundekot ausgeschiedene  Parasiten-Eier (Oozysten) durchlaufen außerhalb des Körpers eine kurze  Reifungsphase (Sporogonie) und erweisen sich dann als äußerst  widerstandsfähig, das heißt, sie können Wochen bis Monate im Futter oder Wasser überleben. Eine Übertragung auf den Menschen ist derzeit nicht  bekannt und auch noch nicht nachgewiesen worden.

Eine weitere Möglichkeit der Erregereinschleppung in den  Bestand ist der Zukauf von infizierten weiblichen Rindern, welche die  Infektion auf ihre Nachkommen "weiter vererben". Dies trifft auch für  infizierte Trägertiere beim Embryotransfer zu.

http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/parasitosen/neospora_caninum/index.htm

Rheinland-Pfalz:  Aujeszkysche Krankheit bei einem Jagdhund

Koblenz (aho) - Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hat bei einem Jagdhund die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das Tier wurde zuvor bei zwei Jagden im Hunsrück (Kreis Bernkastel-Wittlich) eingesetzt und hatte dabei Kontakt zu Wildschweinen.

Hintergrund

Schweine sind das Hauptreservoir des Erregers der Aujeszkyschen Krankheit. Dank intensiver Bemühungen ist es bereits vor Jahren gelungen, die Krankheit in den Hausschweinebeständen in Deutschland zu tilgen, bei Wildschweinen tritt sie jedoch vereinzelt noch auf. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht bekannt, es kommt aber gelegentlich vor, dass sich Jagdhunde bei Wildschweinen infizieren. In Rheinland-Pfalz hatte sich zuletzt vor einem Jahr ein Hund bei einer Jagd im Hunsrück infiziert.
Für Hunde verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit immer tödlich. Das auffälligste Symptom bei infizierten Tieren ist zumeist der intensive Juckreiz an Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren. Die Symptome treten nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen auf. Mit fortschreitender Erkrankung können Apathie, Fieber Schluckbeschwerden, Atemnot, Bewegungsstörungen und Lähmungserscheinungen hinzukommen. Der Tod tritt gewöhnlich ein bis drei Tage nach Einsetzen der ersten klinischen Anzeichen ein. Eine Impfung gegen die Aujeszkysche Krankheit gibt es für Hunde nicht.
Hauptinfektionsquelle für Hunde ist der direkte Kontakt zu infizierten Wildschweinen oder die Verfütterung von rohem Schweinefleisch. Bisskontakt bei der Jagd ist zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine entnommenen Innereien roh verfüttern.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     21.12.2016


 

Besucherzähler Ohne Html

 

muster8xx
a_fenja_1_Kopie
Andiamo
a_nemo_1_Kopie
lu2
a_wotan_4_Kopie
053_Avalon_3.5.10_070yy
Grace047yyx
humphrey 5
fiama 12.08.13 0554

das sind die Testesser